Informationen

Unsere vielfältigen Angebote können über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Die Voraussetzung hierfür ist ein Pflegegrad (ab Pflegegrad 1).

Sie erhalten, unabhängig von der Höhe des Pflegegrades, monatlich das sog. „Entlastungsgeld“ in Höhe von 125,-€, das Sie nutzen können, um unsere Dienstleistungen zu bezahlen. Auf Ihren Wunsch kann die Abrechnung auch direkt mit der Pflegekasse erfolgen.

Tipp: Wenn Sie den Pflegegrad schon längere Zeit haben, aber noch nie auf das Entlastungsgeld zugegriffen haben, hat sich häufig ein höheres Budget angesammelt. Erfragen Sie die Höhe Ihres Entlastungsgeld-Budgets bei Ihrer Krankenkasse, um einen Überblick zu gewinnen, wie viel Geld Sie in entlastende Dienstleistungen investieren können.

Wichtiger Hinweis: Aktuell sind alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voll ausgelastet. Sollten Sie Interesse an unseren Angeboten haben, können wir Ihnen im Moment nur die Aufnahme auf unsere Warteliste (ohne Zusage, wann ein Platz frei wird) anbieten.